AGB´s

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an erstellten Inhalten

Alle im Rahmen eines Projekts erstellten Inhalte, insbesondere Filme, Bildmaterial, Animationen und KI-generierte Medien, unterliegen dem Urheberrecht.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen:

  • Die Nutzungsrechte werden als einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte eingeräumt

  • Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung

  • Änderungen oder Bearbeitungen sind nur nach Absprache zulässig

  • Rohdaten, Projektdateien und Prompts bleiben im Eigentum von KI:Visual

  • Erweiterte Nutzungsrechte (z. B. TV, internationale Nutzung) können gesondert vereinbart werden

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte und KI-generierte Medien

Die im Rahmen von Projekten eingesetzten KI-basierten Technologien erzeugen Inhalte teilweise automatisiert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr übernommen werden für:

  • Marken- und Kennzeichenrechte

  • Design- und Geschmacksmusterrechte

  • Persönlichkeitsrechte

  • urheberrechtliche Ähnlichkeiten

Die finale rechtliche Prüfung der Inhalte vor Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.

KI:Visual haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Projektbedingungen

Allgemeine Projektbedingungen

Für die Zusammenarbeit gelten folgende Rahmenbedingungen:

1. Angebot & Beauftragung
Ein Projekt gilt als beauftragt, sobald das Angebot schriftlich bestätigt wurde.

2. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Logos und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

3. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Angebot enthalten. Weitere Anpassungen werden gesondert berechnet.

4. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind abhängig von Feedback- und Freigabezeiten des Auftraggebers.

5. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart:

  • 40 % bei Projektstart

  • 40 % nach Rohschnitt

  • 20% nach Abnahme

6. Abnahme
Das Projekt gilt als abgenommen, wenn der Kunde den Film nach finaler Präsentation ohne weitere Änderungen freigibt. Änderungen die ausserhalb des angebotenen KVA Aufwandes anfallen werden extra berechnet und müssen nach weiteren KVA extra vom Kunden freigeben werden.

7. Referenznutzung
KI:Visual ist berechtigt, erstellte Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.